Häufig gestellte Frage

Unser FAQ-Leitfaden

Allgemeines

  • Die THG-Quote verlangt von Mineralölunternehmen in Deutschland, ihre CO₂-Emissionen durch verschiedene Maßnahmen um einen festgelegten Prozentsatz zu senken. Diese Quote wird voraussichtlich bis 2030 auf rund 25 Prozent steigen. Für Betreiber von öffentlichen Ladestationen entstehen dadurch bedeutende Vorteile:

    Indem Sie Ladestationen bereitstellen, leisten Sie einen aktiven Beitrag zur Reduzierung von CO₂-Emissionen. Sie können diese Emissionseinsparungen beim Umweltbundesamt geltend machen und sie anschließend an Mineralölkonzerne verkaufen. Mit kleinere Mengen an CO₂-Einsparungen lohnt sich dieser Prozess jedoch oft nicht. Hier kommen wir als Pooling-Dienstleister ins Spiel: Wir bündeln mehrere Mengen, um sie effektiver und zu besseren Preisen an Mineralölkonzerne zu verkaufen.

  • Die öffentliche Ladeinfrastruktur lässt sich derzeit in vielen Fällen alleine durch die Einnahmen für den Ladestrom noch nicht finanzieren, was den Ausbau hemmt. Durch den Quotenhandel kann diese Wirtschaftlichkeitslücke signifikant verringert werden. Auf diese Weise beteiligt sich die Mineralölwirtschaft am notwendigen Ausbau der Ladeinfrastruktur, deren Ausbau für den Erfolg und die Akzeptanz der Elektromobilität von entscheidender Bedeutung ist.

  • Jeder Besitzer einer Ladestation oder Wallbox hat die Möglichkeit, diese zu registrieren und von der THG-Prämie zu profitieren. Alle Arten von Ladesäulen oder Wallboxen können angemeldet werden, solange sie die Anforderungen der Ladesäulenverordnung erfüllen. Dies schließt ein, dass der Parkplatz, der zur Ladeeinrichtung gehört, „öffentlich“ zugänglich sein muss, unabhängig davon, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Nutzer handelt. Das Ziel besteht darin, die Ladeinfrastruktur für eine breite Bevölkerungsschicht zugänglich zu machen. Um die Prämie zu erhalten, muss der Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden, wobei wir diese Aufgabe auch gerne für Sie kostenfrei übernehmen.

  • Seit Anfang 2024 erhalten Betreiber von Ladestationen, die ihren Strom aus erneuerbaren Energien wie Sonne und Wind beziehen, erhöhte Prämien.

    In Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt bieten wir unseren Kunden bereits den vollständigen Service an. Wenn Sie im Kundenportal den Ladevorgang anlegen, können Sie angeben, dass Sie den Strom aus erneuerbaren Energien beziehen.

    Aktuell gilt dies nur für Wind- und Solar. Biogasanlagen zählen nicht dazu.

    Bitte achten Sie darauf, die entsprechende Nachweisdatei hochzuladen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ladestationen & Wallboxen

  • Damit Ihr Ladepunkt als öffentlich zugänglich betrachtet wird, sollte er grundsätzlich von jedem nutzbar sein und bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Bei der Anmeldung müssen Sie der Veröffentlichung Ihres Ladepunktes auf der Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur zustimmen.

  • Die Anmeldung erfolgt auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

    Falls Sie Ihren Ladepunkt noch nicht selbst registriert haben, unterstützen wir Sie gerne dabei - kostenfrei. Übermitteln Sie uns einfach auf dem Kundenportal die erforderlichen Informationen zu Ihrem Ladepunkt und wir übernehmen den Rest.

    Nach der erfolgreichen Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ladevorgänge in Ihrem Kundenkonto anzulegen und von der THG Quote zu profitieren.

  • Versprochen, das dauert nicht länger als zwei Minuten. Schnell und unkompliziert.

    Nach Ihrer Registrierung müssen Sie zunächst Ihren Ladepunkt erstellen, und das können auch mehrere sein. Danach können Sie problemlos Ladevorgänge dokumentieren. Geben Sie einfach den Ladepunkt, den Zeitraum und die geladene Menge an.

    Den Rest übernehmen wir für Sie und halten Sie über jeden Schritt informiert.

  • Unsere Expertise liegt in der Vermarktung von Ladestrom. Daher konzentrieren wir uns ausschließlich auf die Vermarktung von Ladestrom für öffentliche Ladestationen und Wallboxen.

Prämie & Auszahlungen

  • Die Preise für THG-Quoten werden durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage bestimmt. Ihre Prämie wird beim Erfassen des Ladevorgangs angezeigt und bleibt bis zur Auszahlung garantiert.

  • Unsere Dienstleistung finanziert sich durch die Erlöse aus der Vermarktung der THG-Quote. Für Sie entstehen keine Kosten. Ihr Erfolg ist auch unser Erfolg.

  • Sie haben die Möglichkeit, uns den verbrauchten Ladestrom in verschiedenen Zeitabständen zu übermitteln. Dabei ist wichtig zu beachten, dass sich die Ladezeiträume nicht überschneiden dürfen und in der Vergangenheit liegen müssen. Zukünftige Verbräuche können nicht übertragen werden. Wir sammeln Ihre Meldungen und beantragen die THG-Quote regelmäßig beim Umweltbundesamt für Sie. Eine rückwirkende Meldung des Ladestroms aus dem vergangenen Jahr ist jeweils bis zum 15.02. des aktuellen Jahres möglich.

  • Unmittelbar nach der erfolgreichen Vermarktung Ihrer Quote erhalten Sie eine Benachrichtigung über den Abschluss des Prozesses. Die Auszahlung erfolgt bequem per Überweisung auf das von Ihnen hinterlegte Bankkonto.

  • Der Prozess von der Antragstellung bis zur Vermarktung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. In der Regel sollten Sie mindestens mit einer Zeitspanne von 12 Wochen rechnen. Diese Zeit ist abhängig von der Bearbeitungszeit beim Umweltbundesamt.

    Was wir jedoch sicherstellen können und in unserer Macht liegt, ist Sie über jeden Schritt des Prozesses auf dem Laufenden zu halten. Dies geschieht automatisiert über unsere Plattform, sodass Sie jederzeit den aktuellen Status Ihres Antrags einsehen können.

  • Als Ihr zuverlässiger Partner für die Verwaltung Ihrer THG-Quoten bieten wir Ihnen den Verkauf zum aktuellen Marktpreis, ohne spekulative Sofortauszahlungen. Unser Kundenportal mit dem Tool "Marktentwicklung" gewährleistet Ihnen stets Transparenz über den aktuellen Preis Ihrer THG-Quote für eine zuverlässige Planungssicherheit.